Das Institut des Bewertungsausschusses ist im Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner 640. Sitzung am 29. März 2023 zu Vorgaben zur Bereinigung gemäß § 87a Abs. 3 Satz 15 und 16 SGB V, geändert durch den Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner 651. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung), (offene Sprechstunde) mit der Veröffentlichung folgender Informationen beauftragt worden:
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