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Das Institut

Das Institut des Bewertungsausschusses unterstützt den Bewertungsausschuss Ärzte sowie den ergänzten Bewertungsausschuss bei deren Arbeit.

Der Bewertungsausschuss definiert die Rahmenbedingungen für die vertragsärztliche Vergütung. Er ist ein paritätisch besetztes Gremium der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens, in dem GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung als Körperschaften des öffentlichen Rechts das Vergütungssystem (Einheitlicher Bewertungsmaßstab - EBM) erstellen und weiterentwickeln, mit dem alle 174.000 Vertragsärztinnen, Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeutinnen und therapeuten bundesweit im Rahmen der Kollektivverträge ihre Leistungen für 74 Mio. gesetzlich Versicherte bei den Krankenkassen abrechnen. Werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) neue Leistungen in die ambulante Versorgung eingeführt, befindet der Bewertungsausschuss über deren Vergütung. Der Ausschuss ist auch für grundsätzliche Empfehlungen zur Bemessung der Gesamtvergütungen verantwortlich, über die Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen in den Bundesländern verhandeln. Spezielle Gebührenordnungspositionen für Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung legt der zusätzlich um die Deutsche Krankenhausgesellschaft ergänzte Bewertungsausschuss fest.

Seit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (2006) schreibt § 87 Absatz 3b des Fünften Sozialgesetzbuches die Einrichtung eines neutralen Instituts des Bewertungsausschusses vor. Gesellschafter des Instituts sind der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung zu gleichen Teilen. Das Institut hat die Geschäftsführung von Bewertungsausschuss Ärzte sowie ergänztem Bewertungsausschuss inne, bereitet Beschlüsse vor und erarbeitet Analysen und Berichte zu deren Auswirkungen auf die vertragsärztliche, vertragspsychotherapeutische sowie ambulante spezialfachärztliche Versorgung.

Der Bewertungsausschuss bzw. der ergänzte Bewertungsausschuss sind direkte Auftraggeber des Instituts. In Einzelfällen führt das Institut Aufträge aus, die ihm gesetzlich direkt zugeordnet sind. Zudem kann es im Rahmen einer Ersatzvornahme auf der Grundlage direkter Weisungen des Bundesministeriums für Gesundheit tätig werden.

Das Institut ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und wird durch einen Zuschlag auf jeden ambulant-kurativen Behandlungsfall in der vertragsärztlichen Versorgung finanziert.

 

Wesentliche Aufgabenbereiche

Vorbereitung von Beschlüssen des Bewertungsausschusses; insbesondere zu

  • Einheitlicher Bewertungsmaßstab
  • Bundeseinheitlicher Orientierungswert
  • Modell des Klassifikationsverfahrens
  • Empfehlungen und Vorgaben zur regionalen Vereinbarung über die Anpassung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen
  • Bereinigung der Gesamtvergütung

Das Institut führt im Rahmen der Vorbereitung Analysen durch, erstellt dazu Berichte und präsentiert diese im Bewertungsausschuss oder den Gremien der Fachebene des Bewertungsausschusses.

 

Weitere Aufgabenbereiche

  • Evaluation der Honorarsituation von Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten bundesweit
  • Unterstützung des Bewertungsausschusses in einer Vielzahl weiterer in §§ 87, 87a SGB V genannter Aufgaben
  • Geschäftsführung von Bewertungsausschuss und ergänztem Bewertungsausschuss

 

Das Institut des Bewertungsausschusses gliedert sich in die Abteilungen Datenmanagement, Medizin, Ökonomie und Zentrale Aufgaben. Geschäftsführer des Institutes ist Dr. med. Christian Peters.

© 2009–2024 Institut des Bewertungsausschusses Letzte Änderung: 23.10.2023 06:39:12