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Das Institut des Bewertungsausschusses stellt gemäß Teil B des Beschlusses des Bewertungsausschusses in seiner 421. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zu Datenlieferungen im Zusammenhang mit der Bereinigung des Behandlungsbedarfs aufgrund ambulanter spezialfachärztlicher Versorgung gemäß § 116b Abs. 6 Satz 13 ff. SGB V, zuletzt geändert durch Teil C des Beschlusses des Bewertungsausschusses in seiner 640. Sitzung am 29. März 2023, sowie gemäß Teil B des Beschlusses des Bewertungsausschusses in seiner 422. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zu anlassbezogenen Datenlieferungen gemäß § 87 Abs. 3f Satz 1 und 2 SGB V zur Überprüfung der Vorgaben gemäß § 87a Abs. 5 Satz 7 SGB V für ein Verfahren zur Bereinigung des Behandlungsbedarfs aufgrund ambulanter spezialfachärztlicher Versorgung gemäß § 116b Abs. 6 Satz 13 ff. SGB V, zuletzt geändert durch Teil D des Beschlusses des Bewertungsausschusses in seiner 439. Sitzung am 19. Juni 2019, quartalsweise, jeweils bis zum Ende des ersten Monats eines Lieferquartals, folgende Dateien automatisiert abrufbar zur Verfügung:
Folgende Dateien stehen aktuell zum Download bereit.
Datei | Veröffentlichung |
ANZ116bALT_STEUER_20244.csv | 01.11.2024 |
ANZ116bALT_UEBERLEITUNG_015.csv | 01.08.2024 |
Das Institut des Bewertungsausschusses ist von KBV und GKV-Spitzenverband beauftragt worden, eine Übersicht zu erstellen, aus der je ASV-Indikation und KV-Bezirk hervorgeht, welche Quartale zu bereinigen sind. Erforderliche Aktualisierungen dieser Übersicht erfolgen zeitgleich mit der Veröffentlichung der Steuer- und Überleitungstabelle.
Folgende Datei steht aktuell zum Download bereit.
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