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Klassifikationssystem laut Beschluss 15. Sitzung EBA

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat in seiner 15. Sitzung am 02. September 2009 (Teil B, Nr. 2.3.3) eine bundesweite Veränderungsrate zur Morbiditätsstruktur der Versicherten gemäß § 87a Abs. 4 Nr. 1 SGB V beschlossen. Die Veränderungsrate setzt sich aus einer diagnosebezogenen Veränderungsrate und einer demografischen Veränderungsrate zusammen.

Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellen gemeinsam als Anbieter die Zuordnungstabellen H15EBA kostenlos zum Download zur Verfügung. Nach Bestätigung der Nutzungsbedingungen können Informationen zu den verwendeten Klassifikationssystemen inklusive der Zuordnungen von ICD-Kodes auf Risikoklassen runtergeladen werden (Zuordnungstabellen H15EBA). Die Klassifikationstabellen der Diagnosenschlüsselnummern umfassen dabei die ICD-10-GM-Versionen der Jahre 2006 bis 2008 und bilden somit die Systematiken ab, die als Grundlage für den Beschluss dienten. Klassifikationssystematiken mit ICD-Versionen der Jahre 2009ff sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht Grundlage einer Beschlussfassung des Bewertungsausschusses gewesen und werden daher nicht veröffentlicht.

Zum Download der Zuordnungstabellen H15EBA füllen Sie bitte die vorgegebenen Felder mit Ihren Kontaktdaten aus und bestätigen Sie die Kenntnisnahme und Ihre Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen. Es wird Ihnen dann an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse ein Link zum kostenfreien Download der Informationen gesendet.

Da die Zuordnungstabellen H15EBA urheberrechtlich geschützt sind, erfordert ein eventueller Wunsch Ihrerseits, weitergehende als die hier eingeräumten Nutzungsrechte an den Zuordnungstabellen zu erhalten, eine einzelfallbezogene Prüfung Ihres Anliegens. Hierzu wenden Sie sich bitte an das Institut des Bewertungsausschusses.

Kontaktadresse:

Institut des Bewertungsausschusses
Wilhelmstraße 138, 10963 Berlin
Telefon: 030 8145260-0
Fax: 030 8145260-19
E-Mail: klassifikation@institut-ba.de

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Wir weisen darauf hin, dass die personenbezogenen Daten nur für Zwecke im Rahmen des Nutzungsvertrages gespeichert werden. Diese Daten werden nicht für andere Zwecke verarbeitet oder genutzt. Ebenso erfolgt keine Weitergabe der Daten an unbeteiligte Dritte. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird gewährleistet.

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