Die Veröffentlichung der standardisierten Excel- und CSV-Dateien ist geregelt durch den Beschluss des ergänzten Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 5a SGB V in seiner 82. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Beschlusses des ergänzten Bewertungsausschusses in seiner 22. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung), zuletzt geändert durch den Beschluss des ergänzten Bewertungsausschusses in seiner 75. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung), zur Erstellung, Veröffentlichung und Pflege von maschinell verarbeitbaren Listen zu den Abschnitten des jeweiligen Appendix der Anlage nach § 5 Abs. 1 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V (ASV-Richtlinie) durch die Geschäftsführung des ergänzten Bewertungsausschusses. In Anlage 3 des 82. Beschlusses des ergänzten Bewertungsausschusses ist die Datensatzbeschreibung für die Excel- und CSV-Dateien zu finden.
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