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Verfahrensordnung des Bewertungsausschusses Ärzte

Der Bewertungsausschuss Ärzte hat gemäß § 87 Abs. 3e Satz 1 Nr. 1 SGB V eine Verfahrensordnung beschlossen.

Die Verfahrensordnung regelt im I. Kapitel die Antragsberechtigten, methodischen Anforderungen und Fristen in Bezug auf die Vorbereitung und Durchführung der Beratungen sowie die Beschlussfassung über neue laboratoriumsmedizinische, neue humangenetische und neue tumorgenetische Leistungen sowie zu neuen therapeutischen und neuen diagnostischen Leistungen.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat das I. Kapitel genehmigt. Die aktuelle Fassung ist zum 1. September 2021 in Kraft getreten.

Das II. Kapitel der Verfahrensordnung regelt die Auskunftserteilung hinsichtlich der Zuständigkeit des Bewertungsausschusses Ärzte für die Aufnahme einer neuen Leistung in den EBM gemäß § 87 Abs. 3e Satz 4 SGB V.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat das II. Kapitel genehmigt. Es ist zum 1. Dezember 2019 in Kraft getreten.

Das III. Kapitel der Verfahrensordnung regelt gemäß 87 Abs. 5b Satz 5 und 6 SGB V die Zusammenarbeit mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hinsichtlich der zeitgleichen Anpassung des EBM mit dem Beschluss des G-BA nach § 35a Abs. 3 Satz 1 SGB V zur Nutzenbewertung eines Arzneimittels, sofern die Fachinformation des Arzneimittels zu seiner Anwendung eine zwingend erforderliche Leistung vorsieht.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat das III. Kapitel genehmigt. Es ist zum 1. Oktober 2019 in Kraft getreten.

Die aktuell gültige Fassung der Verfahrensordnung des Bewertungsausschusses Ärzte steht hier zum Download bereit.

Für die Kapitel I und Kapitel II der Verfahrensordnung existieren als Anlagen Formulare, mit denen Anträge gestellt werden können. Bitte senden Sie ausgefüllte Anträge per Post an die folgende Adresse:

Institut des Bewertungsausschusses
Geschäftsführung des Bewertungsausschusses
Wilhelmstraße 138
10963 Berlin

Für Fragen nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse antraege@institut-ba.de.

I. Kapitel Anlage 1 Antrag auf Aufnahme der Beratung zur Aufnahme neuer  laboratoriumsmedizinischer Leistungen in den EBM gemäß § 87 Abs. 3e Satz 1 Nr. 1 SGB V in den Formaten MS Word und PDF

I. Kapitel Anlage 2 Antrag auf Aufnahme der Beratung zur Aufnahme neuer humangenetischer oder tumorgenetischer Leistungen in den EBM gemäß § 87 Abs. 3e Satz 1 Nr. 1 SGB V in den Formaten MS Word und PDF

I. Kapitel Anlage 3 Methodische Anforderungen an die Durchführung des Standardisierten Bewertungsverfahrens gemäß § 87 Absatz 3e Satz 1 Nr. 1 SGB V als PDF-Dokument

I. Kapitel Anlage 4 Antrag auf Aufnahme der Beratung zur Aufnahme neuer Leistungen in den EBM gemäß § 87 Absatz 3e Satz 1 Nr. 1 SGB V (mit Ausnahme von: neuen laboratoriumsmedizinischen, neuen humangenetischen und neuen tumorgenetischen Leistungen) in den Formaten MS Word und PDF

II. Kapitel Anlage 1 Antrag auf Auskunft gemäß § 87 Abs. 3e Satz 4 ff. SGB V für neue Leistungen in den Formaten MS Word und PDF

II. Kapitel Anlage 2 Antrag auf Auskunft gemäß § 87 Abs. 3e Satz 4 ff. SGB V für neue laboratoriumsmedizinische Leistungen, neue humangenetische oder neue tumorgenetische Leistungen in den Formaten MS Word und PDF

Hier finden Sie die Übersicht zu den Antragsverfahren nach dem II. Kapitel der Verfahrensordnung.

Die Geschäftsordnung des Bewertungsausschusses finden Sie hier.

© 2009–2024 Institut des Bewertungsausschusses Letzte Änderung: 09.02.2022 14:24:40