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Maschinell verarbeitbare Listen zu den Abschnitten des jeweiligen Appendix der Anlage nach § 5 Abs. 1 der ASV-Richtlinie im CSV-Format

Die Veröffentlichung der standardisierten CSV-Dateien ist geregelt durch den Beschluss des ergänzten Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 5a SGB V in seiner 22. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Erstellung, Veröffentlichung und Pflege von maschinell verarbeitbaren Listen zu den Abschnitten des jeweiligen Appendix der Anlage nach § 5 Abs. 1 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V (ASV-Richtlinie) durch die Geschäftsführung des ergänzten Bewertungsausschusses. In Anlage 1 des 22. Beschlusses des ergänzten Bewertungsausschusses ist die Datensatzbeschreibung für die CSV-Dateien zu finden.

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© 2009–2024 Institut des Bewertungsausschusses Letzte Änderung: 11.02.2022 13:34:22